I N G E N I E U R B Ü R O   V.   W E G E L   /   P W W   &   P A R T N E R
P A R T N E R    D E R    Ö F F E N T L I C H E N    V E R W A L T U N G E N

Bauwerkprüfungen nach DIN 1076

Allgemein

Bauwerke werden im Allgemeinen für eine lange Nutzungsdauer geplant und hergestellt. Während der Nutzung unterliegen sie, wie jedes andere Gebrauchsgut, einer Abnutzung bzw. unterliegen einem Verschleiß.

BHU

Zur Feststellung des vorhandenen Bauzustandes schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- Stadtentwicklung (BMVBS) für die in seinem Verantwortungsbereich befindlichen Bauwerke - insbesondere Brücken, aber auch Tunnel, Stützwände usw. - regelmäßige Bauwerkprüfungen nach DIN 1076 durch sachkundige und erfahrene Brückenprüfingenieure vor.

Organisation und Durchführung der Prüfungen erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung aller Randbedingungen.

Die DIN 1076 unterscheidet bei der Bauwerksprüfung zwischen der alle 3 Jahre durchzuführenden einfachen Prüfung und der alle 6 Jahre vorzunehmenden Hauptprüfung. Hierbei wird das Bauwerk hinsichtlich seiner:
Standsicherheit, Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit überprüft.


Unter Beachtung der Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten "RI-ERH-ING" sowie der Richtlinie "RI-EBW-PRÜF" (PDF Download, ca. 7MB) und mit dem vom BMVBS vorgeschriebenem Software-Programm SIB-Bauwerke (PDF Musterprüfbericht, ca. 5MB) werden die Ergebnisse der Bauwerkprüfung einheitlich erfasst, bewertet und dokumentiert.

Organisation der Prüfungsdurchführung

Die Organisation der Prüfungsdurchführung erfolgt in der Regel eigenverantwortlich.
Dies bedeutet für den Auftraggeber, dass er von der Mitwirkung:
bei der Organisation sowie verkehrsleitende Maßnahmen usw. weitestgehend oder auf Wunsch komplett befreit ist.

Allgemeine Vorbereitung zur Durchführung der Prüfungen:

  • Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung und Genehmigungen !!!
  • Beschaffung von Bauwerksunterlagen
  • Durchführung verkehrsrechtlicher Maßnahmen nach RSA-95
  • Beschaffung der erforderlichen Rüstungen und Gerätschaften
  • Gestellung von Sicherungsfahrzeugen
  • Vorbereitung der Mess- und Prüfgeräte und der Beleuchtung
  • Planung der Prüfungsdurchführung
  • Planung des erforderlichen Personals


Zusätzlich ...

bei Überführung von schiffbaren Wasserstraßen:

  • Einholung der erforderlichen Genehmigungen von der WSV
  • Einsatz eines Warschauerdienstes
  • Terminierung der Prüfung in Abstimmung mit dem Schiffsverkehr
  • Ggf. Tauchereinsatz bei Bauteilen unter der Wasseroberfläche


bei bahnüberquerenden Brücken:

  • Beantragung einer BETRA bei der DBAG
  • Stellung eines Antragsstellers für die Stromabschaltung
  • Abschaltung der entsprechenden Oberleitungen
  • Stellung eines Verantwortlichen nach 4.2
  • Gleissperrungen
  • Stellung der SIPOs
  • Anmietung einer Lok mit Flachwagen und Arbeitsplattform oder eines TVTs
  • Streckenmiete und Organisation für Anfahrt des Arbeitsgerätes
  • Stellung der Lokführer
  • Stellung der Erdungsstangen
  • Stellung von Erdungsberechtigten
  • Herbeiführung der Bauwerksbeleuchtung


Hinweis: Bei der Prüfung von bahnquerenden Brücken ist in Folge der Organisation und Vorbereitung sowie der Eintaktung der notwendigen Sperrpausen beim Bahnbetrieb mit Vorlaufzeiten von mindestens 6 Wochen bis 12 Monaten zu rechnen!

Brücken

Regelmäßige Brückenprüfungen nach DIN 1076 durch sachkundige, zertifizierte  Brückenprüfingenieure sind nicht nur Voraussetzung für die Sicherheit des Bauwerks, sondern dienen auch langfristig dazu, das Bauwerk kostenoptimiert zu erhalten.
Gerade zu Beginn der Schädigung erkannte Mängel lassen sich erfahrungsgemäß mit einem vergleichsweise vertretbaren Kostenaufwand beseitigen.
Bei der Prüfung festgestellte Mängel geben oftmals Hinweise auf eine fehlerhafte bzw. unvollständige Bauwerk-Unterhaltung. Durch Unterhaltungsempfehlungen können zukünftige, größere Instandsetzungsmaßnahmen meist hinausgeschoben und in dem erforderlichen Umfang erheblich vermindert werden.
In Zeiten knapper Haushaltsmittel und begrenztem Budget ist dies unverzichtbar.

Weist das Bauwerk bereits komplexe oder unklare Schäden auf, ist eine Sanierung oder u.U. eine grundhafte Instandsetzung durchzuführen.

Lärmschutzwände

Lärmschutzwände sind im Vergleich zu Brücken relativ junge Bauwerke, über deren Schädigungsverlauf nur wenig Langzeiterfahrung vorliegt. Häufig sind Lärmschutzwände bereits nach relativ kurzer Lebensdauer so stark geschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, und daher komplett erneuert werden müssen. Dies liegt zum einen an den verschiedenen Gründungsverfahren, die zum Teil auf der Telegrafenmastrichtlinie beruhen und zum anderen wurde in der Vergangenheit mit den Baumaterialien experimentiert.

   
Regelmäßige Prüfungen nach DIN 1076 durch sachkundige, zertifizierte  Brückenprüfingenieure analog der Brückenprüfung, die bei älteren Lärmschutzwänden sinnvoller Weise in einem 3-Jahres Rhythmus durchgeführt werden sollten, helfen die Nutzungsdauer zu erhöhen.
Lärmschutzwände, deren Schäden rechtzeitig erkannt werden, können durch durchdachte Instandsetzungsmaßnahmen deren Kosten im Vergleich zu einem Neubau  relativ gering sind, wirtschaftlich instand gesetzt werden.
(Bilder kommen per Mail)

Straßentunnel

Regelmäßige Prüfungen nach DIN 1076 durch sachkundige, zertifizierte  Brückenprüfingenieure analog der Brückenprüfung.
(Prüfung in Zusammenarbeit mit Fachbüros)

Zusätzliche Prüfverfahren zu Brückenprüfungen:
Mittels Thermografie - der flächenhaften Messung von Oberflächentemperaturen - lassen sich Defekte hinter der Tunneloberfläche aufspüren:

  • Nasse Stellen
  • Wasser / Feuchtigkeit in der Verkleidung
  • Hohlstellen, Lufteinschlüsse
  • Materialinhomogenitäten


Erkennung von Rissen in Scanneraufnahmen
Aufspüren von Rissen in der Tunneloberfläche ab einer Rissweite von ca. 0,3 mm

Bauwerke der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

Regelmäßige Prüfungen nach DIN 1076 durch sachkundige, zertifizierte  Bauwerksprüfingenieure analog der Brückenprüfung.
Betrifft: Stauwehre, Schleusen, Ufermauern.
Häufig Einsatz unter Wasser, der in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Tauunternehmen durchgeführt wird. Begutachtung des Bauwerks erfolgt durch einen mittauchenden Prüfingenieur.